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Einzelfallhilfeanträge

Finanzielle Zuwendungen an betroffene Einzelpersonen über Beratungsstellen im Oldenburger Land.

Die Stiftung vergibt unmittelbar finanzielle Zuwendungen an Einzelpersonen, vorzugsweise über die der Caritas-Beratungsstellen im Oldenburger Land zur Linderung von individuellen Notlagen der Zielgruppe. Gefördert werden können u.a. die Anschaffung von Hilfsmitteln, die Unterstützung von benachteiligten Jugendlichen in der Ausbildung, aber auch die Unterstützung in individuellen Lebenssituationen. Die Vergaberichtlinien müssen beachtet werden.