Förderanträge für Einzelpersonen (Individualförderungen) sind über Institutionen, wie Beratungsstellen und Einrichtungen, zu stellen.
Hiermit erkläre/n ich/wir, dass die im Förderantrag gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind und keine anderen finanziellen Mittel, wie dargestellt, zur Verfügung stehen, um das Vorhaben umzusetzen.
Nach der Förderzusage informiere/n ich/wir die Karl - Heinrich Linde Stiftung umgehend über etwaige Änderungen des Vorhabens und dokumentiere/n dessen Durchführung als Verwendungsnachweis.
Mit einer Förderzusage ist eine entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Karl-Heinrich-Linde-Stiftung verbunden. Diese gilt nicht für Individualförderungen von Einzelpersonen.
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