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Förderrichtlinien

Karl-Heinrich-Linde-Stiftung

Die Karl-Heinrich-Linde-Stiftung unterstützt Projekte und Einzelfälle im Rahmen der Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Behindertenhilfe.

1. Fördervoraussetzungen 

  • Die Karl-Heinrich-Linde-Stiftung ist eine regional tätige Stiftung, sie fördert vorrangig im Oldenburger Münsterland.
  • Förderempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können (z.B. Sozialdienst katholischer Frauen, Caritasverbände, Wohlfahrtsverbände, Schulträger, Träger von Kindertagesstätten, …).
  • Gefördert werden können Projekte, Dienstleistungen im öffentlichen Gesundheitswesen und in der Behindertenhilfe.
  • Einzelpersonen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können Einzelfallhilfen beantragen. Gefördert werden u. a.:
    • Hilfen zur beruflichen Eingliederung oder Wiedereingliederung von an Epilepsie erkrankten Menschen beantragt werden. 
    • Unterstützungsleistung in besonderen Notlagen.

Vorzugsweise erfolgt die Antragstellung durch den jeweiligen Rechtsträger. 

  • Gefördert werden können entsprechende Selbsthilfegruppen über die Kontaktstelle vor Ort.
  • Gefördert werden können Fortbildungsangebote zu den Themen Epilepsie, Menschen mit Hirnschädigungen, aber auch zum großen Thema Behindertenhilfe.
  • Gefördert werden können Betroffene.
  • Gefördert werden können Projekte, Dienstleistungen und Einzelfallhilfen für Obdachlose.
  • Die Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. 
  • Projekte, deren Förderung beantragt wird, sollten noch nicht begonnen haben. 
  • Der Antragsteller gewährt, dass er aufgrund der vorhandenen Strukturen in der Lage ist, das Projekt wie beantragt durchzuführen. 

2. Antragsverfahren und einzureichende Unterlagen 

  • Anträge können formlos oder unter Verwendung des Antragsformulars bei der Karl-Heinrich-Linde-Stiftung, Neuer Markt 30, 49377 Vechta kontakt@Karl-Heinrich-Linde-Stiftung.de eingereicht werden. Über Bewilligungen wird zweimal jährlich (April/Mai, November) entschieden. Bei besonderen Anträgen kann auch zeitnah entschieden werden. Bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen zu rechnen. 
  • Antragsschreiben sollen 1-2 Seiten nicht überschreiten. 
  • Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Der Vorstand der Karl-Heinrich-Linde-Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. 
  • Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich durch die Geschäftsstelle der Karl-Heinrich-Linde-Stiftung.

3. Vergabegrundsätze 

  • Förderungen sind zweckgebunden. Der Förderempfänger verpflichtet sich, die ihm zugewandten Mittel ausschließlich für den im Antrag beschriebenen Zweck zu verwenden. 
  • Die Karl-Heinrich-Linde-Stiftung kann Bewilligungen zurücknehmen, wenn diese innerhalb eines Jahres ab Datum des Bewilligungsbescheids nicht wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurden.